Kein Verlass auf Aktionsplan „nachhaltige Beschaffung“: Enkeltaugliches Österreich fordert besseres Monitoring und reine BIO-Lose Produkte wurden von der Bundesbeschaffung als naBe-konform ausgelobt, obwohl sie die Richtlinien der nachhaltigen Beschaffung nicht erfüllen – das berichtet das Justizministerium auf Anfrage der Neos. Wien, 22. Mai – Der Aktionsplan „Nachhaltige Beschaffung“ der Bundesregierung gibt vor, dass mindestens 25% der eingekauften Lebensmittel in Einrichtungen des Bundes BIO sein müssen (2025: 30% / 2030: 55%).  Trotz dieser im Regierungsprogramm versprochenen Vorgaben wird BIO bei der öffentlichen Beschaffung noch immer nicht ausreichend berücksichtigt – vor allem bei einem genaueren Blick. In der Beantwortung einer Parlementarischen Anfrage bestätigt das Justizministerium, dass der BIO-Anteil und die Auslobung als nachhaltige Produkte einiger Lebensmittelabrufe der BBG der letzten Jahre nicht stimmen können. So wurden Produkte als naBe-konform gelistet, die es eigentlich gar nicht sind. Unzureichendes Monitoring: naBe-konform ist nicht gleich naBe-konform Das Justizministerium bestätigt, dass der Bio-Anteil der Lebensmittelabrufe von der BBG im Jahr 2022 und im 1. Halbjahr 2023 nicht nachvollziehbar ist. Die ausgewiesene BIO-Quote stimme weder mit den Daten des Ressortreportings noch mit dem internen Controlling überein. Im Rahmen der genaueren Aufklärung wurde festgestellt, dass die BBG die jeweiligen Rahmenvereinbarungen (aus welchen sodann spezifische Produkte zu wählen sind) zwar als naBe-konform ausweise und auf der Homepage mit dem naBe-Zeichen kennzeichnet, dies allerdings nicht automatisch bedeutete, dass die in der als naBe-konform bezeichneten Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte auch tatsächlich naBe-konform seien. „So ein Fehler darf nicht passieren! Um zu garantieren, dass das drin ist, was drauf steht, müssen sämtliche Rahmenbedingungen neu aufgesetzt werden. Wir brauchen Neuausschreibungen, reine BIO-Lose und ein unabhängiges, lückenloses Monitoring der BIO-Quoten. Nicht nur der Schaden für unsere heimische Landwirtschaft ins enorm, sondern auch die Folgekosten extrem hoch und eine direkte Belastung für jede:n Steuerzahler:in in Österreich“, erklärt Barbara Holzer-Rappoldt, strategische Leitung des Vereins Enkeltaugliches Österreich.    Die öffentliche Beschaffung als wichtige Stellschraube Schon im November 2023 wies die Bewegung Enkeltaugliches Österreich drauf hin, dass der Aktionsplan „Nachhaltige Beschaffung“  nicht eingehalten wird.  Laut Plan müssten seit Jänner 2023 verbindlich 25% der eingekauften Lebensmittel in Einrichtungen des Bundes BIO sein. In der Praxis sieht das allerdings anders aus: „In öffentlichen Einrichtungen werden aktuell nur ca. 4% BIO eingesetzt. Eine besondere Hürde bei der Umsetzung ist die Vorgehensweise der Bundesbeschaffung bei Ausschreibungen. Bei bestehenden Rahmenvereinbarungen wurden die BIO-Quoten nicht entsprechend vorgegeben oder gar keine eigenen BIO-Lose ausgeschrieben. Jetzt gibt es zwar erste BIO-Lose, eine Bestellung ist aber in keinster Weise verbindlich und die geforderten 30% BIO Gesamtanteil werden nach wie vor in den seltestendsten Fällen eingehalten. Das hat zur Folge, dass Lieferanten nach wie vor vermehrt konventionelle, nicht NaBe konforme Ware liefern.“, erklärt Barbara Holzer-Rappoldt. Die öffentliche Beschaffung ist eine der größten Stellschrauben Österreichs und hat einen immensen Einfluss auf den Ausbau der regionalen BIO-Landwirtschaft, Erhaltung der Biodiversität, Gesundheit sowie die Senkung der Klimaemissionen und die Folgekosten der heimischen Landwirtschaft. Nicht nur CO2, sondern auch Geld kann gespart werden: Die Folgekosten der heimischen Landwirtschaft könnten um fast eine halbe Milliarde Euro pro Jahr durch den Umstieg auf BIO gesenkt werden. „Statt Jahr für Jahr diese Summe in die Reparatur von Schäden der Nicht-BIO-Landwirtschaft zu stecken, sollte in den Umstieg der öffentlichen Einrichtungen in schnell verfügbare, regionale BIO-Verpflegung investiert werden“, so Andi Achleitner, Biohof Achleitner und Obmann von ETÖ.