Wien, 22. Mai – Der Aktionsplan „Nachhaltige Beschaffung“ der Bundesregierung gibt vor, dass mindestens 25% der eingekauften Lebensmittel in Einrichtungen des Bundes BIO sein müssen (2025: 30% / 2030: 55%).  Trotz dieser im Regierungsprogramm versprochenen Vorgaben wird BIO bei der öffentlichen Beschaffung noch immer nicht ausreichend berücksichtigt – vor allem bei einem genaueren Blick. In der Beantwortung einer Parlementarischen Anfrage bestätigt das Justizministerium, dass der BIO-Anteil und die Auslobung als nachhaltige Produkte einiger Lebensmittelabrufe der BBG der letzten Jahre nicht stimmen können. So wurden Produkte als naBe-konform gelistet, die es eigentlich gar nicht sind.