Mangelnde Barrierefreiheit: 95 % der österreichischen Websites mit zahlreichen Fehlfunktionen Sechs Monate Barrierefreiheitsgesetz: Analyse zeigt dringenden Handlungsbedarf auf Websites heimischer Unternehmen  Häufigste Fehlfunktionen: Anzeige am Smartphone, vergrößerte Texte und Tastatur-Navigation  Wirtschaftliche Einbußen: 46 % der Österreicher:innen brechen wegen Barrieren Online-Einkäufe oder -Suchen ab  Drohender Ausschluss von digitalen Services: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen am 3.12. erinnert an Notwendigkeit von digitaler Barrierefreiheit  Bis zu 80.000 Euro Strafe: Behörde versendet vermehrt Mahnschreiben Wien, 3. Dezember 2025 – Am heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, rund sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), zeigt eine aktuelle Analyse, dass die meisten österreichischen Websites immer noch gravierende digitale Barrieren aufweisen. Dadurch können viele Menschen nicht online einkaufen, buchen oder auf wichtige Services zugreifen. „Das Ergebnis ist erschreckend: 95 % der untersuchten Websites quer durch unterschiedliche Branchen erfüllen die rechtlichen Vorgaben nicht und schließen die Österreicher:innen vom Online-Leben aus“, erläutert Paul Anton Mayer, Chief Growth Officer von AccessiWay, dem führenden europäischen Anbieter im Bereich der digitalen Barrierefreiheit, der die Analyse durchgeführt hat. Wie relevant das im täglichen Leben ist, zeigen repräsentative Umfrageergebnisse, aus denen hervorgeht, dass 46 % der Österreicher:innen Online-Käufe oder -Suchen aufgrund digitaler Barrieren abbrechen.1 Häufigste Barriere: 90 % der Websites am Smartphone schwer bedienbar AccessiWay überprüfte im Rahmen der Analyse 100 Websites in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien auf acht zentrale Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die die Grundlage für das Barrierefreiheitsgesetz sind. Die Stichprobe umfasst führende Websites aus den Bereichen Einzelhandel, Freizeit, Reisen, Mode und Finanzen. Diese bieten wichtige Produkte und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs an, auf die Millionen von Verbraucher:innen angewiesen sind. Die Ergebnisse legen nahe, dass in Österreich und Europa eine grundlegende digitale Inklusion nicht gewährleistet ist. Die untersuchten österreichischen Websites weisen im Durchschnitt 2,7 Barrieren auf. So passen sich 90 % der Seiten schlecht an andere Formate an: Sie sind auf Mobilgeräten schwer bedienbar oder versagen beim Hineinzoomen. 60 % lassen sich nicht per Tastatur steuern. Das bedeutet, dass Menüs und interaktive Elemente ohne Maus nicht erreichbar sind. Auf der Hälfte der Websites überlappen Inhalte oder verschwinden ganz, wenn die Textgröße geändert wird. „Das ist jedoch nur die Spitze des Eisberges, denn wir haben die Websites in unserer Analyse nur auf acht der insgesamt 78 WCAG-Kriterien getestet. Eine Untersuchung aller 78 Kriterien würde wohl noch deutlich mehr bestehende Barrieren aufzeigen“, sagt Mayer. Drohender Ausschluss von digitalen Services: Barrierefreiheit als absolute Notwendigkeit Da Europa rasch auf einen vorrangig digitalen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Identitätsüberprüfung, Banking und öffentlichen Dienstleistungen zusteuert, bergen digitale Barrieren die Gefahr, dass Menschen von im Alltag wichtigen Services ausgeschlossen werden. „Knapp die Hälfte der Österreicher:innen bricht wegen digitaler Barrieren Online-Vorgänge ab. Da sich immer mehr Bereiche des Lebens ins Internet verlagern, ist Barrierefreiheit kein technisches Nice-to-have, sondern eine absolute Notwendigkeit. Damit alle an der digitalen Welt teilhaben können, müssen Websites und Apps entwickelt werden, die für alle funktionieren“, so Mayer. Rechtliche Konsequenzen: Bis zu 80.000 Euro Verwaltungsstrafe Für Unternehmen sind zudem zwei weitere Aspekte relevant: Wer das BaFG nicht einhält, riskiert nicht nur Umsatzeinbußen durch entgangene Käufe und Buchungen, sondern auch hohe Geldstrafen: Bis zu 80.000 Euro kann die Verwaltungsstrafe betragen, wenn digitale Angebote für Verbraucher:innen nicht barrierefrei sind. „Neben Klagen von Konsument:innen erhalten immer mehr Unternehmen bereits Mahnschreiben von der zuständigen Behörde. Das sollte ein Weckruf für alle Unternehmen sein, deren Websites noch nicht barrierefrei sind“, warnt Paul Anton Mayer. Über die Analyse Zwischen dem 01.08. und 30.09.2025 analysierte AccessiWay 100 große verbraucherorientierte Websites in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Großbritannien. Die Websites wurden nach Größe, Sichtbarkeit und Relevanz für Verbraucher:innen in fünf Branchen ausgewählt: Einzelhandel, Freizeit, Reisen, Mode und Finanzen. Es wurden bis zu drei Seiten pro Website getestet, darunter die Startseite, die Produkt- oder Kategorieseite und der Checkout- oder Buchungsprozess. Dadurch wurde sichergestellt, dass die wichtigsten Punkte der User Journey abgedeckt wurden. AccessiWay testete jede Seite auf die Erfüllung folgender acht von insgesamt 78 WCAG-Kriterien: Kontrast: Text und Grafiken müssen einen ausreichenden Farbkontrast aufweisen, damit die Inhalte für Menschen mit Sehschwäche oder Farbenblindheit lesbar sind.  Blinken: Inhalte dürfen nicht mehr als dreimal pro Sekunde blinken, um das Auslösen von Krampfanfällen zu vermeiden.  Pause/Stopp: User müssen in der Lage sein, automatisch scrollende oder sich bewegende Inhalte (z. B. Karussells, Animationen) anzuhalten oder zu stoppen.  Textgröße ändern: Text muss auch bei einer Vergrößerung um bis zu 200 % lesbar und nutzbar bleiben.  Anpassung: Inhalte müssen sich anpassen, wenn sie auf 400 % vergrößert oder auf kleineren Bildschirmen angezeigt werden, ohne dass ein horizontales Scrollen erforderlich ist.  Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen ausschließlich über die Tastatur bedienbar sein.  Fokussichtbarkeit: Benutzer müssen sehen können, wo sich ihr Fokus befindet, wenn sie mit der Tastatur navigieren.  Fokusreihenfolge: Die Navigationsreihenfolge muss logisch und vorhersehbar sein. 1 Für die Umfrage führte Marketagent von 27.08.2025 bis 03.09.2025 im Auftrag von AccessiWay 1.057 Interviews zu digitalen Barrieren mit Personen im Alter von 14 bis 75 Jahren durch. Das Sample ist repräsentativ für die österreichische Bevölkerung.