Weltverbrauchertag: Digitale Barrieren untergraben Rechte von Konsument:innen Weltverbrauchertag am 15.3.: Digitale Barrieren versperren Zugang zu rechtlichen Informationen CAPTCHA & Co.: Betrugserkennungssysteme stufen Hilfssysteme als verdächtig ein Enormes Ausmaß: 95 % der großen Websites in Österreich weisen Barrieren auf Problem für alle: 53 % der Österreicher:innen haben Schwierigkeiten Empfindliche Bußgelder: Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 Euro Wien, am 12. März 2026 – In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Bankfilialen schließen sowie Gesundheitsangebote und Services von Behörden verstärkt online angeboten werden, sind auch rechtliche Informationen zu Entschädigungen, Betrugswarnungen und Vertragsbedingungen oft nur mehr online verfügbar. Zum Weltverbrauchertag am 15. März warnt der Anbieter für digitale Barrierefreiheit Accessiway vor der Gefahr, dass durch digitale Barrieren die Verbraucherrechte der Österreicher:innen untergraben werden. Denn Informationen zu digitalen Angeboten und Services werden von Bildschirmleseprogrammen, Sprachsteuerungen oder Bildschirmlupen oft falsch oder gar nicht angezeigt. Das Ergebnis: Menschen mit Behinderungen, die auf diese Hilfsmittel angewiesen sind, sind über ihre Verbraucherrechte nicht informiert oder sogar ganz von Online-Angeboten ausgeschlossen. CAPTCHA & Co.: Betrugserkennungssysteme diskriminieren User:innen Für die meisten Menschen ist es einfach, in einem CAPTCHA die Bilder mit den Ampeln auszuwählen oder auf „Ich bin kein Roboter“ zu klicken. Für Menschen mit Behinderungen können diese Betrugserkennungssysteme jedoch unüberwindbare digitale Barrieren darstellen. Doch das Problem ist noch größer: „Viele Betrugserkennungssysteme sind unsichtbar. Sie analysieren, wie sich Nutzer:innen online verhalten. Hilfstechnologien für Menschen mit Behinderungen werden häufig als verdächtige Aktivität eingestuft. So können die Systeme, die eigentlich vor Betrug schützen sollen, Menschen mit Behinderungen aussperren“, warnt Paul Anton Mayer, Chief Growth Officer von Accessiway. Enormes Ausmaß: 95 % der Websites in Österreich weisen Barrieren auf Eine Analyse von Accessiway aus dem Jahr 2025 fand digitale Barrieren auf 95 % der großen Websites in Österreich, die Endkonsument:innen ansprechen. Diese Barrieren schließen aber nicht nur Menschen mit Behinderungen von digitalen Angeboten aus, sondern verschlechtern die Nutzbarkeit für alle. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Accessiway aus dem Jahr 2025, in der 53 % der Österreicher:innen angaben, Schwierigkeiten bei der Nutzung digitaler Angebote zu haben. Überraschend: Die Gen Z ist besonders stark von digitalen Barrieren betroffen. Sie bricht Online-Käufe oder Online-Suchen sogar häufiger wegen digitaler Barrieren ab als Millennials oder Babyboomer. „Verbraucher:innen haben ein Recht auf Information, Sicherheit und Entschädigung. Doch diese Rechte setzen immer öfter einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten voraus. Für viele Menschen mit Behinderungen existieren Verbraucherrechte am Papier, aber nicht in der Praxis. Barrierefreiheit muss bereits bei der Programmierung digitaler Angebote bedacht werden, nicht erst danach“, appelliert Mayer. Barrierefreiheitsgesetz: Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 Euro Seit dem 28. Juni 2025 schreibt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich vor, dass Unternehmen, die sich direkt an Endkonsument:innen richten, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich machen müssen. Eine Website muss zahlreiche Kriterien erfüllen, um als barrierefrei zu gelten. Dazu zählt unter anderem, dass die Navigation ohne Maus möglich sein muss oder dass ein ausreichender Kontrast das Lesen erleichtert. Verstöße gegen das BaFG werden mit Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro geahndet.