Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz: Großer Aufholbedarf bei digitaler Barrierefreiheit in Österreich Analyse zum Jahrestag am 28. Juni: Viele Websites nach wie vor nicht barrierefrei Länder-Vergleich: Österreich klares Schlusslicht, Deutschland im Mittelfeld Rechtliche Durchsetzung: Dutzende Verfahren laufen bereits, bis zu 80.000 Euro Strafe möglich Wien, am 22. Juni 2026 – Ein Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 zeigt sich ein besorgniserregendes Bild: Laut einer aktuellen Analyse von Accessiway weisen österreichische Websites durchschnittlich 3,9 Barrieren bei neun untersuchten Kriterien auf – deutlich mehr als in Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien. Dabei drohen Verstöße gegen das BaFG teuer zu werden: Österreichische Unternehmen riskieren Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro, dutzende Verfahren laufen bereits. „Digitale Barrierefreiheit ist die Grundlage für Chancengleichheit im digitalen Raum. Niemand hat es verdient, von digitalen Angeboten wie Online-Shopping oder der Urlaubsplanung ausgeschlossen zu werden, nur weil er oder sie mit einer Behinderung oder einer Beeinträchtigung lebt“, sagt Helena Selakovic, Expertin für digitale Barrierefreiheit bei Accessiway. 3,9 Barrieren pro Website: Österreich im Länder-Vergleich Schlusslicht Die Analyse zeigt jedoch: Unzureichende Farbkontraste sind in allen untersuchten Ländern eine der häufigsten Barrieren. Besonders davon betroffen sind ältere Menschen und Personen mit Sehbehinderungen. Neben dem Farbkontrast zählen auch Fehler bei der Anpassung an Smartphone-Bildschirme oder beim Zoomen zu den häufigsten Barrieren. Ein weiteres wiederkehrendes Problem ist, dass die Schrift auf den Websites nicht vergrößert werden kann. Auf österreichischen Websites fanden die Expert:innen von Accessiway durchschnittlich 3,9 Barrieren – mehr als in allen anderen untersuchten Ländern. Am besten schnitt Großbritannien mit nur 2,7 Barrieren pro Website ab. Deutschland liegt mit 3,2 Barrieren pro Website im Mittelfeld. Für die Analyse überprüften die Expert:innen von Accessiway nur neun der insgesamt 78 WCAG-Kriterien. Das bedeutet, dass pro untersuchter Website höchstwahrscheinlich mehr Barrieren auftreten als von dieser Analyse erfasst. Dutzende Verfahren in Österreich: Strafen bis zu 80.000 Euro möglich In Österreich laufen bereits dutzende Verfahren aufgrund von Verstößen gegen das BaFG. Dass Unternehmen tatsächlich auch verurteilt werden, zeigen aktuelle Beispiele aus Europa: Die Betreiber eines Patientenportals in Norwegen wurden zu täglichen Geldstrafen in Höhe von umgerechnet rund 4.500 Euro verurteilt, wenn sie bis zu einem Stichtag ihre digitalen Barrieren nicht abbauen. In Frankreich wurde eine Supermarkt-Kette zu Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro und ab einem Stichtag zu täglichen Geldstrafen von 500 Euro verurteilt, wenn die digitalen Barrieren bis dahin immer noch bestehen. Auch in Österreich können digitale Barrieren teuer werden: Österreichischen Unternehmen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro, wenn sie sich nicht an das Barrierefreiheitsgesetz halten. Zudem können Websites auch ganz vom Netz genommen werden, wenn digitale Barrieren nicht behoben werden. “Noch höher sind allerdings die Kosten, die nicht sofort sichtbar sind, nämlich der entgangene Umsatz von Kund:innen, die von Websites und aus Apps ausgeschlossen werden. Viele der Barrieren, die wir gefunden haben, sind keine Nischenprobleme: Sie betreffen alle Menschen, die hineinzoomen, den Text vergrößern oder im Alltag ein Smartphone nutzen. Zehn der 18 österreichischen Websites, die wir getestet haben, haben Probleme beim Reflow, das bedeutet, dass Inhalte sich nicht korrekt an kleinere Bildschirme oder vergrößerte Ansichten anpassen. Wenn das Seitenlayout nicht mehr stimmt, wird ein Fehler in der Barrierefreiheit zu einem Problem in der Nutzbarkeit für alle“, erläutert Selakovic. Behebung von Barrieren: Mix aus technologischer Exzellenz und menschlicher Expertise zielführend Um ihre digitalen Barrieren zu erkennen und zu beheben, setzen viele Unternehmen auf automatische, KI-basierte Analysetools. Diese seien jedoch sehr fehleranfällig, sagt Helena Selakovic: „Automatische Scantools erkennen Barrieren nicht vollständig. Wer rechtskonform handeln möchte, braucht zusätzlich die Expertise von Barrierefreiheitsexpert:innen – besonders bei der Behebung der Probleme." Um Unternehmen eine Möglichkeit zu geben, den Barrierefreiheitsstatus ihrer Websites nachzuverfolgen und den Fortschritt der Behebung an einem Ort zu verwalten, hat Accessiway auf einer neuen Plattform technologische Exzellenz und menschliche Expertise vereint. Die Plattform bietet zudem die notwendigen Tools für Software-Entwickler:innen, um Probleme effizient zu lösen. Über die Analyse Accessiway analysierte im Mai und Juni 2026 107 Websites von börsennotierten Unternehmen in Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien. Die Analyse fokussierte sich speziell auf Unternehmen, die sich direkt an Endverbraucher:innen richten, da diese in den Anwendungsbereich des Europäischen Gesetzes über Barrierefreiheit (EAA) fallen. B2B- und Industrieunternehmen ohne nennenswerte, öffentlich zugängliche UX wurden für die Analyse nicht berücksichtigt. Die Analyse umfasste neun der wichtigsten WCAG-Kriterien. Sie stellt keine umfassende Barrierefreiheitsprüfung oder Konformitätsbewertung dar, sondern bietet einen Überblick über häufig auftretende Probleme.