Presseinformation vom 02.06.2025

Spannung am Energiemarkt: BRANDL TALOS erzielt wegweisendes Urteil für Kleinunternehmen

BRANDL TALOS

Patrick Mittlböck, Partner bei BRANDL TALOS

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Ein Team von BRANDL TALOS unter der Leitung von Patrick Mittlböck erzielte für ein burgenländisches Kleinunternehmen ein rechtskräftiges Urteil gegen Burgenland Energie. Das ist eine wichtige Entscheidung gegen zu hohe Strompreise: In ähnlichen Fällen stehen Rückforderungen zwischen 5.000 und 20.000 Euro im Raum. Da betroffene Unternehmen ihre Ansprüche nur innerhalb von drei Jahren geltend machen können, ist rasches Handeln gefragt. Zwei kostenlose Infoveranstaltungen im Burgenland bieten nun Unterstützung, um Rückerstattungen noch vor Fristende einzuleiten. 


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Ein Team von BRANDL TALOS unter der Leitung von Patrick Mittlböck erzielte für ein burgenländisches Kleinunternehmen ein rechtskräftiges Urteil gegen Burgenland Energie. Das ist eine wichtige Entscheidung gegen zu hohe Strompreise: In ähnlichen Fällen stehen Rückforderungen zwischen 5.000 und 20.000 Euro im Raum. Da betroffene Unternehmen ihre Ansprüche nur innerhalb von drei Jahren geltend machen können, ist rasches Handeln gefragt. Zwei kostenlose Infoveranstaltungen im Burgenland bieten nun Unterstützung, um Rückerstattungen noch vor Fristende einzuleiten.
 
Wien, 2. Juni 2025 – In dem Verfahren vor dem Bezirksgericht Eisenstadt wurde bestätigt: Die massive Strompreiserhöhung im Jahr 2022 war unzulässig. Burgenland Energie musste im konkreten Fall einen Schaden von rund 8.000 Euro für einen Zeitraum von nur zehn Monaten an ein Kleinunternehmen zurückerstatten. Der Stromversorger hatte sich auf den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) berufen; zu Unrecht, wie sich herausgestellt hat. Die Burgenland Energie legte keine Berufung ein. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
 
Klein- und Mittelbetriebe österreichweit betroffen
Das Urteil betrifft nicht nur ein einzelnes Unternehmen: In ganz Österreich gibt es über 500.000 Klein- und Mittelbetriebe[1], wovon viele unbefristete Verträge mit Landesenergieversorgern haben. „Gerade KMUs bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft – sie dürfen bei unzulässigen Preissteigerungen nicht auf der Strecke bleiben. Wer betroffen ist, sollte die eigenen Verträge rasch prüfen lassen. Wenn die Preisanpassung nicht nachvollziehbar begründet wurde, kann die Differenz zwischen altem und neuem Verbrauchspreis in vielen Fällen rückgefordert werden“, empfiehlt Mittlböck. In vergleichbaren Verfahren geht es oft um Streitwerte zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Doch die Zeit drängt: KMUs sollten ihre Ansprüche zeitnah geltend machen, da sie nach drei Jahren verjähren.
 
Infoveranstaltungen im Burgenland geplant
Um über Möglichkeiten der Rückforderung zu informieren, veranstaltet BRANDL TALOS zwei kostenlose Informationsveranstaltungen für betroffene Unternehmen.
 
1.7.2025 – 14.00 Uhr
Restaurant Pannonia Roth
Hauptstraße 58
7434 Bernstein
Ansprechperson: Andreas Roth 0660/2620104, office@pannonia-roth.at
 
2.7.2025 – 15.00 Uhr
Gasthaus Karlwirt
Neusiedler Straße 22
7092 Winden am See
Ansprechperson: Roman Purt 0664/9658287, office@karlwirt-winden.at
 
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können sich aber unter office@brandltalos.com vormerken.
 
[1] BMI Wirtschaft, Energie und Tourismus: https://www.bmwet.gv.at/Services/Zahlen-Daten-Fakten/KMU-in-Österreich.html
BRANDL TALOS ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien Österreichs. Das Rechtsexpert:innen-Team, bestehend aus rund 100 Mitarbeiter:innen, berät und begleitet nationale und internationale Unternehmen bei den verschiedensten Rechtsfragen. 2024 wurde BRANDL TALOS neben internationalen Rankings auch wiederholt beim Trend Anwaltsranking zur Top-Kanzlei in den Gebieten Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Start-ups und im Krypto-Bereich gewählt. https://brandltalos.com
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Eva Hubacek
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